ONLINE-Bewerbungsportal für die Beamtenlaufbahn
Jetzt für Ausbildung, Studium, Sportfördergruppe oder den Vorbereitungsdienst Cybercrime bei der Polizei Sachsen bewerben!
2024 - Cybercrime
Die Polizei Sachsen beabsichtigt, zum 1. Oktober 2024
mehrere Bewerber (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst einzustellen.
Zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität stellt die sächsische Polizei Absolventen von Fachhochschulen und Hochschulen als Polizeibeamte ein. Vor dem Beginn der Tätigkeit als Polizeibeamter ist ein einjähriger Vorbereitungsdienst zu absolvieren.
Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten abzuleistende Ausbildungszeit, die mit einer Laufbahnprüfung endet.
Der Vorbereitungsdienst für den Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst findet an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg / O.L. statt.
Er dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Polizei, Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst.
Der Vorbereitungsdienst findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf unter Ernennung zum Kriminalkommissaranwärter statt. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gezahlt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes können die Bewerber im Landeskriminalamt und in den Kriminalpolizeiinspektionen der Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau eingesetzt werden.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie
- zum 1. Oktober 2024 das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- ein Studium der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, der Informations- und Kommunikationstechnik oder ein vergleichbares technisches/naturwissenschaftliches Studium mit IT-bezogener Ausrichtung an einer Fachhochschule oder Hochschule erfolgreich abgeschlossen oder einen Bachelorabschluss erlangt haben,
- mindestens 160 cm groß sind,
- über einen Schwimmnachweis verfügen und
- nicht vorbestraft sind.
Das Auswahlverfahren besteht aus einem Computertest, einem Sporttest, einem Einzelgespräch sowie einer polizeiärztlichen Untersuchung.
Schwerbehinderte werden, sofern sie uneingeschränkt polizeidiensttauglich sind, ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Weitere wichtige Informationen sind hier zu finden.
2025 - Ausbildung
- EU-Staatsangehörigkeit oder die der Staaten Norwegen, Liechtenstein, Schweiz
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung
- am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch keine 35 Jahre alt
- Mindestgröße 160cm
- charakterliche, gesundheitliche und körperliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine Vorstrafen
- Tätowierungen, Brandings, Mehndis usw. nur im nicht sichtbaren Bereich
- Schwimmnachweis
- Versetzungs- und Umzugsbereitschaft innerhalb Sachsens
Aufgrund der derzeit laufenden Studien- und Ausbildungsreform der sächsischen Polizei können sich Änderungen der Ausbildungsrahmenbedingungen, die Inhalt, Ablauf und Dauer der Ausbildung umfassen, ergeben.
2025 - Sportfördergruppe
- Ausbildung – 4 ½ bis 5 Jahre je nach Einstellung in die Sportfördergruppe Sommer oder Winter
- verteilt in fünf Ausbildungsblöcke mit Freistellungsphasen zur professionellen Ausübung des Sports
- Sommersportarten werden von September bis Mitte Januar in Leipzig ausgebildet
- Wintersportarten werden von April bis Mitte August in Chemnitz ausgebildet
- Fortlaufende Vergütung auch während der Freistellungsphasen
- Startberechtigung in einem sächsischen Sportverein
- Kaderstatus einem vom DOSB anerkannten Spitzensportfachverbandes (NK1 oder 2, EK,PK,OK) und im Ausnahmefall auch Landeskader
Bei vorhandener Förderwürdigkeit erfolgt eine polizeiliche Verwendung von mindestens 1/6tel der regulären Dienstzeit in der Nähe der Trainingsstätte oder des Wohnortes.
Bei Beendigung der sportlichen Karriere wird ein ordnungsgemäßes Abtrainieren gewährleistet.
Alle wichtigen Informationen rund um die Sportfördergruppen sind hier zu finden.
2025 - Studium
- EU-Staatsangehörigkeit oder die der Staaten Norwegen, Liechtenstein, Schweiz
- Hochschulreife (Fachabitur, Meister ect.)
- am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch keine 35 Jahre alt
- Mindestgröße 160cm
- charakterliche, gesundheitliche und körperliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine Vorstrafen
- Tätowierungen, Brandings, Mehndis usw. nur im nicht sichtbaren Bereich
- Schwimmnachweis
- Versetzungs- und Umzugsbereitschaft innerhalb Sachsens
Bitte beachte:
Es kann nur eine Bewerbung (entweder für eine Ausbildung oder für das Studium) berücksichtigt werden.
Im Rahmen des durchlässigen Auswahlverfahrens ist ein Wechsel vom Studium in die Ausbildung möglich. Informationen dazu findest du in unseren FAQ.
Einstellungstermine:
- Ausbildung zum 1. September eines jeden Jahres
- Studium zum 1. Oktober eines jeden Jahres