Die Sportfördergruppe verbindet den Polizeiberuf mit dem Spitzensport in Sachsen. Eine neue Vereinbarung baut Hürden für Sportlerinnen und Sportler ab und verbessert die Ausbildungsbedingungen.
Aktuelles
Mehr Sportler bekommen Chance auf Fördergruppe der Polizei Sachsen
Mit einer neuen Kooperationsvereinbarung haben künftig noch mehr Spitzensportlerinnen und –sportler die Chance, Teil der Sportfördergruppe der Polizei Sachsen zu werden. Außerdem werden die Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbedingungen deutlich verbessert.
Die Sportfördergruppe bei der Polizei Sachsen wurde im Jahr 2009 gegründet. Seitdem wurden 84 Leistungssportlerinnen und -sportler gefördert. In einer viereinhalbjährigen Ausbildung werden sie für den Polizeiberuf fit gemacht. Die Ausbildungsblöcke wechseln sich mit achtmonatigen Trainings- und Wettkampfphasen ab. Nach der Ausbildung werden die Athleten in der Nähe des Standortes des Olympiastützpunktes eingesetzt, bei dem sie ihr tägliches Training absolvieren. Zudem wird ihre jährliche Dienstzeit begrenzt, um die Sportkarriere weiter zu fördern.
Weniger Bürokratie, mehr Wettkämpfe
Mehrere Punkte sollen sich künftig gegenüber den aktuellen Einstellungs- und Ausbildungsbedingungen verbessern. „Nur wenn die Rahmenbedingungen für unsere herausragenden Sportlerinnen und Sportler stimmen, können sie ihr Talent und ihre Fähigkeiten voll ausschöpfen und den Freistaat im Spitzensport vertreten“, sagte Staatsminister Roland Wöller beim Termin in Dresden. Das bedeutet:
- Bisher konnten nur Spitzensportlerinnen und -sportler aus einem sächsischen Verein, die einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten und geförderten Kader (OK, PK, EK und NK1) angehören, Teil der Sportfördergruppe werden. Künftig soll es diese Möglichkeit auch für Mitglieder des Nachwuchskaders 2 und des Landeskaders geben, die vergleichbare Leistungen erbringen und die Voraussetzungen für die perspektivische Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen besitzen.
- Die Förderwürdigkeit von Begleitsportlern (beispielsweise für Blinde), die einem Paralympicskader angehören, wird explizit mit in die Vereinbarung aufgenommen.
- In der Vergangenheit musste der Kaderstatus für einen Verbleib in der Sportfördergruppe jährlich nachgewiesen werden. In Zukunft gilt die Förderung für die gesamte Ausbildungsdauer von viereinhalb Jahren. Für Geförderte beutet das weniger Bürokratie.
- Alle Athleten werden künftig zum 1. September eingestellt, was die Abläufe in der Ausbildung vereinfacht. Zuletzt hatten die Wintersportler im April angefangen.
- Auch nach Abschluss der Ausbildung sollen die Sportlerinnen und Sportler weiterhin Höchstleistungen erbringen können. Deshalb können sie bald auch während der Berufsausübung vollständig vom Dienst freigestellt werden, um sich auf die Olympischen Spiele vorzubereiten.
Ab wann die neue Vereinbarung greift, wird derzeit besprochen.
Bewerbungen sind noch möglich
Du willst Teil der Sportfördergruppe der Polizei Sachsen werden? Dann informiere dich hier über die Einstellungsvoraussetzungen. Bewerbungen für die Winter- und Sommersportfördergruppe sind noch möglich. Hier geht es zur Bewerbung.
Auch das Bewerbungsportal für die Ausbildung (Laufbahngruppe 1.2), das Studium (Laufbahngruppe 2.1) oder unseren Vorbereitungsdienst Cybercrime ist weiterhin für dich geöffnet.
Mach jetzt den ersten Schritt für deine Karriere bei der Polizei Sachsen und bewirb dich in wenigen Minuten online.