Seit Oktober läuft das dritte Semester für Aufsteiger Roy. In den ersten Vorlesungen ging es um Theorie wie Straf- oder Polizeirecht. Auch ein spannendes Einsatztraining für Konfliktsituationen stand auf dem Plan.
Aktuelles
#DeinStudium – Roy über Polizeirecht und Selbstverteidigungstraining
Hallo! Mit meinem 8. Blog melde ich mich aus der prüfungsfreien Zeit zurück! Ich befinde mich bereits im dritten Semester. Da ich die Ausbildung zum Polizeimeister absolviert habe, bin ich ein sogenannter Aufstiegsbeamter. Das heißt: Statt sechs Semestern studiere ich »nur« vier. Ich befinde mich sozusagen schon auf der Zielgeraden.
Pauken für gute Noten
Die letzten Klausuren in den Themenkomplexen »Internationale Zusammenarbeit« sowie »Rechtliche Grundlagen präventiver und repressiver polizeilicher Tätigkeit« hatten es in sich.
Für die Neugierigen unter euch: »Internationale Zusammenarbeit« beinhaltet beispielsweise die Besonderheiten des EU-Rechts sowie alles rund um Globalisierung, internationale Politik und auch Englisch. Im März gilt es für mich dann auch eine gesonderte Englischprüfung abzulegen. Bis dahin bleibt noch Zeit, um an meinen Kenntnissen zu feilen.
Der Themenkomplex »Rechtliche Grundlagen präventiver und repressiver polizeilicher Tätigkeit« ist sehr anspruchsvoll und umfasst die Teilgebiete Verfassungsrecht, materielles und formelles Strafrecht sowie Polizeirecht. Das klingt in euren Ohren vielleicht noch wie »Böhmische Dörfer«, aber in den Vorlesungen versteht man dann worum es geht und warum das für die Polizei wichtig ist. Im Rahmen der vierstündigen Klausur mussten wir in jedem Teilgebiet einen fiktiven, aber durchaus realistischen Sachverhalt entweder strafrechtlich bewerten oder feststellen, ob das geschilderte polizeiliche Handeln rechtmäßig oder rechtswidrig war. Besonders wichtig: Wir müssen stets prüfen, ob unser Handeln verhältnismäßig ist. Das ist das A und O. So müssen sich Polizisten vor jeder Maßnahme fragen, ob der Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen tatsächlich geeignet, erforderlich und auch angemessen ist. Und das ist wahrlich nicht immer leicht, wenn man bedenkt, dass die Polizei meist erst dann tätig wird, wenn ein Betroffener die Rechte anderer oder auch die Rechtsordnung an sich verletzt, sich schließlich aber auch auf seine eigenen Grundrechte berufen kann.
Wir Studierenden haben uns in den Vorlesungen, aber auch in unserer Lernzeit intensiv mit dem Verfassungsrecht sowie dem Straf- und Polizeirecht befasst und uns regelrecht durch die nicht immer leicht verständlichen Artikel und Paragraphen gebissen. Ich bin immer wieder von dem ausgeklügelten System unserer Verfassung fasziniert.
Seit Ende September konnten wir uns schließlich etwas entspannen und jetzt die vorweihnachtliche Zeit ohne Prüfungsstress genießen. Ab März starten wir dann mit dem vierten Semester in eine ausgedehnte Prüfungsphase, die uns nochmal ordentlich fordern und voraussichtlich bis Mitte Juni 2022 andauern wird. Für mich ist im besten Fall danach das Studium vorbei.
Handeln in Konfliktsituationen: Einsatz- und Selbstverteidigungstraining
Nun aber genug von der Theorie. In den nächsten Zeilen möchte ich euch einen kleinen Einblick in einen sehr spannenden Teil des Studiums gewähren: das Einsatz- und Selbstverteidigungstraining!
Zielsetzung des Praxis-Trainings ist es vor allem, die angehenden Polizistinnen und Polizisten auf zukünftige Konfliktsituationen vorzubereiten. Das beinhaltet auch die Anwendung des sogenannten »unmittelbaren Zwangs« durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und Waffen, zu denen beispielsweise auch der »Einsatzmehrzweckstock« (EMS), die Pistole, und die Maschinenpistole gehören.
Wer sich dafür interessiert, dem empfehle ich das für Sachsen geltende Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz, insbesondere die Paragraphen 39 bis 45. Hier werden die Voraussetzungen für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs genannt, die für alle sächsischen Polizistinnen und Polizisten bindend sind.
Im Einsatz- und Selbstverteidigungstraining sollen wir also lernen, uns zu verteidigen und polizeiliche Maßnahmen rechtlich einwandfrei und notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Dazu üben wir beispielsweise, uns aus Umzingelungen durch mehrere Personen zu befreien, auf Messerangriffe richtig zu reagieren oder auch den EMS situationsangemessen einzusetzen. Außerdem, und das ist sehr wichtig, wird uns beigebracht, wo wir mit unserem EMS auf gar keinen Fall hinschlagen dürfen, um schwere Verletzungen beim Gegenüber zu vermeiden.
Um uns im Training aufzuwärmen, nutzen wir das sogenannte »Sparring«. Einigen ist das vielleicht ein Begriff. Mit Boxhandschuhen kämpfen wir hier mehrere Runden lang gegeneinander. Schon nach kurzer Zeit setzen die ersten Ermüdungserscheinungen ein, denn die Deckung oben zu halten, selbst zu schlagen und jederzeit mit gegnerischen Schlägen und Tritten zu rechnen, kostet über die Zeit viel Kraft und lässt die Arme schwer werden. Obwohl ich auch privat viel Sport treibe, hatte ich nach meinen ersten Einheiten und an den Tagen danach ordentlichen Muskelkater und konnte meine Schultern kaum belasten.
Kräftigungs- und Lockerungsübungen, wie Liegestütze und Sit-ups, gehören ebenfalls zum Training, aber auch das Anlegen von Handfesseln. Letzteres immer wieder zu üben ist wichtig, um Verletzungen beim »polizeilichen Gegenüber«, so nennen wir die Betroffenen in solchen Situation, zu vermeiden. Wir erarbeiten möglichst einfache Selbstverteidigungstechniken, die sich instinktiv auch in plötzlichen und unübersichtlichen Situationen anwenden lassen. Wir üben darüber hinaus auch das Reagieren auf unerwartete Angriffe von hinten, indem wir die Augen zunächst geschlossen halten. Die Schwierigkeit besteht darin, sich erst einmal zu orientieren und dann zügig zu erfassen, ob der Angreifer beispielsweise einen gefährlichen Gegenstand in der Hand hält, unbewaffnet ist oder ob es sich überhaupt um einen echten Angriff handelt. Denn davon ist unser weiteres Verhalten abhängig.
Polizistinnen und Polizisten sind keine Kampfsportexperten und das müssen sie auch nicht sein. Mit Eskalationen sollten wir zwar jederzeit rechnen, sie gehören aber nicht unbedingt zum Tagesgeschäft. Konfliktträchtige Situationen versuchen wir von vornherein geschickt zu entschärfen.
Das war es jetzt erstmal mit der achten Ausgabe von #DeinStudium. Für mich und andere Studierende der Hochschule der Sächsischen Polizei geht es jetzt in verschiedene Polizeidienststellen in Sachsen. Dort helfen wir den Kolleginnen und Kollegen bei der Kontrolle der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, aber auch bei der Bewältigung der sachsenweiten Versammlungslagen.
Ich wünsche euch ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ich melde mich 2022 wieder! Bis dahin bleibt bitte gesund!
Euer Roy
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BLOG #DEINSTUDIUM
Noch mehr spannende Einblicke in das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) gibt es in den vorherigen Blogbeiträgen von Roy:
Teil 7: Spurensuche am präparierten Tatort und weitere Prüfungen
Teil 6: Studium vs. Ausbildung
Teil 5: Unter Stress einen kühlen Kopf bewahren
Teil 4: Zwischen Haushalt und Online-Vorlesungen
Teil 3: Schnelle Schüsse, sportliche Herausforderungen und die erste Hausarbeit
Teil 2: Roys erste Tage als Student
Teil 1: Aufsteiger Roy will Kommissar werden